Luxemburg: Die Neuapostolische Kirche Luxemburg beabsichtigt, ab dem 14. Juni 2020 wieder regelmäßig Präsenzgottesdienste in den Gemeinden anzubieten. Angesichts der bestehenden Vorgaben durch die Behörden sind dabei Regeln zu beachten, die in einer Richtlinie zusammengefasst sind.
Die Neuapostolische Kirche Luxemburg hat unter Berücksichtigung der behördlichen Veranstaltungsverbote zum Schutz ihrer Mitglieder vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus am 14. März 2020 Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen vorläufig abgesagt.
Sonntäglich werden seit dem 15. März 2020 Video-Gottesdienste ohne Gemeindebeteiligung durchgeführt und per YouTube sowie per IPTV und Telefon übertragen. Mit Rundschreiben vom 19. März 2020 verfügte die Kirchenleitung, dass alle kirchlichen Aktivitäten der Gemeinden einzustellen sind und die Kirchengebäude geschlossen bleiben.
Durchführung von Gottesdiensten ab Juni 2020
Nach der Entscheidung der Regierung ist die Durchführung von Gottesdiensten ab Mai 2020 wieder möglich. Die Kirchenleitung beabsichtigt, unter Berücksichtigung des erforderlichen Infektionsschutzes schrittweise zu dem gewohnten Gemeindeleben zurückzukehren. Ab dem 14. Juni 2020 können wieder regelmäßig Sonntagsgottesdienste in den Gemeinden unter Beachtung der Abstandsregeln und Handhygiene sowie der in der „Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz“ beschriebenen Bedingungen durchgeführt werden.
Alle anderen Gemeindezusammenkünfte in den Kirchen außerhalb der Gottesdienste bleiben bis auf weiteres untersagt. Die Kirchenleitung entscheidet über deren Durchführung unter Berücksichtigung der Lageentwicklung. Auch ist die Aufnahme der Mittwochsgottesdienste erst in einem nächsten Schritt geplant.
Detailumsetzung vor Ort
In den letzten Wochen wurde im Auftrag der Kirchenleitung die Richtlinie (siehe Download) erarbeitet. Vorgaben waren dabei, dass die bestehende Gottesdienstliturgie möglichst wenig Änderungen erfährt. Insbesondere könne man auch die Feier des Heiligen Abendmahls nicht beliebig der jeweils aktuellen Lage anpassen.
Die Richtlinie enthält dabei zentrale Vorgaben (insbesondere zur Feier des Heiligen Abendmahls), aber gleichzeitig in einigen Punkten lediglich Rahmenhinweise. Hintergrund ist, dass die Bedingungen (Größe Kirchengebäude, Anzahl Gemeindemitglieder und Amtsträger, Länge der Anfahrtswege, etc.) in jeder Gemeinde anders sind.
Die Umsetzung sowie notwendige Details müssen im Bezirk zwischen dem Bezirksvorsteher und den Gemeindevorstehern abgestimmt beziehungsweise innerhalb der Gemeinden geregelt werden.
Merkblatt für Gemeindemitglieder
Für die Kirchenmitglieder gibt es ein Merkblatt „Wir erleben Gottesdienste in Vorsicht und mit Rücksicht“ (Download), welches auch in den Gemeinden ausgehängt wird. Zusätzlich werden alle Gemeindemitglieder über die wöchentliche BezirksINFO informiert.
Hinweise für die „Risikogruppe“
Grundsätzlich bleibe jedoch – wie immer im Leben – ein Restrisiko. Das gelte beim Verlassen der eigenen Wohnung zum Einkaufen ebenso wie für den Besuch der Gottesdienste.
Personen aus der sogenannten Risikogruppe, die ansonsten auch Sorge haben, die eigenen vier Wände zu verlassen, sollen deshalb auch auf den Gottesdienstbesuch verzichten. Ihnen stehen bis auf weiteres die Videogottesdienste aus Deutschland bzw. Frankreich zur Verfügung oder sie verfolgen die Gottesdienste aus dem eigenen Bereich – wie bereits vor der Corona-Pandemie möglich – per Telefon/IPTV. Die priesterlichen Amtsträger werden sie auf Wunsch und je nach örtlichen Gegebenheiten ab Juni wieder zu Hause besuchen und mit ihnen das Heilige Abendmahl feiern.
Schutz der Gottesdienstbesucher
Bezirksapostel Rainer Storck ist bewusst, dass es bei Festlegungen durch eine Richtlinie verschiedene Ansichten geben wird: Dem einen gehen die Regelungen zu weit, andere hätten sich noch weitere, strengere Vorgaben gewünscht.
Der Bezirksapostel wirbt hier jedoch um Verständnis: „Wir haben die Inhalte der Richtlinie mit ärztlicher Beratung erarbeitet und abschließend mit den Behörden abgestimmt. Ich bitte um Vertrauen, dass wir das Nötige getan haben, um die Gottesdienstbesucher zu schützen.“
5. Juni 2020
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